‹ Alle News

Neue Coronaverordnung ab morgen, 13. Januar 2022

news interaktiv

Neue Coronaverordnung ab morgen, 13. Januar 2022

Ab morgen, dem 13. Januar gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung! Das bedeutet: Personen die geboostert sind, sind von der Testpflicht befreit

Personen die nur 2 fach geimpft sind, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest oder PCR-Test besitzen (nicht älter 24 bzw. 48 Stunden)

Personen die 2 fach geimpft sind und in den letzten drei Monaten eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen hatten, brauchen keinen Schnelltest.

Wir freuen uns euch wieder in unserer Tanzschule begrüßen zu können !

Bei Fragen helfen wir Euch gerne weiter! Einfach eine E-Mail an info@tanzschule-s.de oder Telefon 02351-919899

Hygiene-Konzept bei uns in der Tanzschule

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies und Tracking, um unsere Website zu verbessern, Inhalte zu personalisieren und Marketing-Aktionen zu messen. Du kannst frei wählen, was du erlaubst – diese Wahl kannst du jederzeit auf der Datenschutzseite ändern.